GuttenPlag Wiki
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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 274, Zeilen: 05-10
Original:
Seite(n): 289, Zeilen: 18-23

Die Funktion der Normenkontrolle als Überprüfung von Gesetzgebung und exekutivem Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit ist dem Supreme Court in der Verfassung nicht explizit zugewiesen. Allerdings gab es bereits in den amerikanischen Kolonien und nach der Unabhängigkeit von England in Einzelstaaten Präzedenzfälle, in denen Gerichte Gesetze, die gegen königliche "Charters" und später gegen die gliedstaatlichen Verfassungen verstießen, außer Kraft gesetzt hatten.

In der Verfassung ist dem Supreme Court die Funktion der Normenkontrolle - der Überprüfung von Gesetzgebung und exekutivem Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit - nicht explizit zugewiesen. Es gab in den amerikanischen Kolonien und nach der Unabhängigkeit in den Einzelstaaten Präzedenzfälle, in denen Gerichte Gesetze außer Kraft gesetzt hatten, weil sie gegen königliche Charters oder - später - die Verfassung von Einzelstaaten verstießen.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Shell 1990b
Link
Shell 1990b
Anmerkung
Hier eine Paraphrase von Shell, ohne dass dieser in einer Fußnote genannt wurde. Bevor man das als Kleinigkeit abtut, bitte auch auf den Zusammenhang mit der vorherigen Seite 273 schauen.