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Original: Seite(n): 417, Zeilen: 20-24 |
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Vergeblich sucht man hingegen eine ausdrückliche Regelung, die den Supreme Court ermächtigen würde, über die Auslegung der Verfassung und die Vereinbarkeit von nachrangigem Recht mit der Verfassung zu entscheiden. [792] |
Eine ausdrückliche Regelung, wonach der Supreme Court über die Auslegung der Verfassung und die Vereinbarkeit von nachrangigem Recht mit der Verfassung entscheidet, wie sie etwa das deutsche Recht in Art. 93 GG Abs. 1 Nr. 1, 2, 4a, 4b und Art. 100 Abs. 1 GG für das Bundesverfassungsgericht enthält, fehlt in der amerikanischen Verfassung. |
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