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[... wohingegen er als Rechtsmittelgericht („appellate jurisdiction“) grundsätzlich alle Fälle, die den] Bundesgerichten zugewiesen sind, in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht überprüfen kann.[791] |
Als Rechtsmittelgericht kann der Supreme Court grundsätzlich alle Fälle in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht überprüfen, die den Bundesgerichten zugewiesen sind (Art. III, Sect. 2, Unterabsatz 1)[5]. |
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