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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 271, Zeilen: 11-20
Original:
Seite(n): 31, Zeilen: 18-25

Der amerikanische Förderalismus [Fn 783] hat in Verbindung mit angelsächsischen Traditionen ein Rechtswesen geschaffen, das sich unter anderem durch zwei vertikale Gerichtssysteme auszeichnet: die Bundesjudikative als dreistufige Pyramide mit Distriktgerichten Appellationsinstanzen und dem Supreme Court einerseits, das gleichfalls mehrstufige Gerichtswesen der Einzelstaaten andererseits. Dem Föderalismus ist auch der Ansatz geschuldet, dass der Zivil- und Strafrechtsbereich, von verfassungsmäßig festgelegten Ausnahmen abgesehen, der Souveränität der Einzelstaaten unterliegt. Dies trägt zu jenem charakteristischen Farbenreichtum der Rechtsauffassungen bei, der durch das angelsächsische Common Law noch begünstigt wird.

Der amerikanische Föderalismus hat in Verbindung mit angelsächsischen Traditionen ein Rechtswesen geschaffen [...]. Es haben sich zwei vertikale Gerichtssysteme durchgesetzt - die Bundesjudikative als dreistufige Pyramide mit Distriktgerichten, Appellationsinstanzen und dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) einerseits, das gleichfalls mehrstufige Gerichtswesen der Einzelstaaten andererseits. Der Föderalismus ist auch insofern durchgeschlagen, als der Zivil- und Strafrechtsbereich, von verfassungsmäßig festgelegten Ausnahmen abgesehen, der Souveränität der Einzelstaaten unterliegt. Dies führt zu jener bunten Mannigfaltigkeit der Rechtsauffassungen, die durch das angelsächsische ungeschriebene Gewohnheitsrecht (common law) noch begünstigt wird [...].

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Wasser 1997
Link
Wasser 1997
Anmerkung
Fußnote 783: "Hierzu ausführlich unter B.IV.3b)aa)." Fundstelle ist nicht die HP