Untersuchte Arbeit: Seite(n): 261, Zeilen: 1-7 |
Original: Seite(n): 16-17, Zeilen: 27-01 |
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Demgemäß hat sich die Wissenschaft seit langem bemüht, "Prinzipien der Verfassungsinterpretation" - so das Thema der Freiburger Tagung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer von 1961 - herauszuarbeiten, wie überhaupt ein Großteil der jüngeren Arbeiten zum Thema Auslegung der Verfassungsauslegung gewidmet sind.[Fn. 751: Vgl. insbesondere die umfangreiche Lit.-Darstellung bei P. Häberle. Europäische Verfssungslehre [sic]. 4. Aufl. 2006. S. 247 ff. mit den Fn. 165 ff. und dessen wichtige eigene Analyse des Themenfeldes. ...] Dabei wird erschöpfend die "Komplexität der Interpretationsaufgabe" oder ihre "Unerschöpflichkeit", der sich jede Epoche unter ihren jeweiligen Bedingungen neu zu stellen hat, betont. |
Demgemäß hat sich die Wissenschaft seit langem bemüht, "Prinzipien der Verfassungsinterpretation" - so das Thema der Freiburger Tagung der Veinigung Deutscher Staatsrechtslehrer von 1961 - herauszuarbeiten, wie überhaupt die Arbeiten der letzten Zeit zum Thema Auslegung überwiegend der Verfassungsauslegung gewidmet sind. [Fn. 50: Vgl. die Nachw. bei K. Stern, Staatsrecht III/2, S. 1693 FN 273.] Dabei wurde durchweg die "Komplexität der Interpretationsaufgabe" [51] oder ihre "Unerschöpflichkeit", [52] der sich jede Epoche unter ihren jeweiligen Bedingungen neu zu stellen hat, [53] betont. |
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