Untersuchte Arbeit: Seite(n): 220, Zeilen: 01-08 |
Original: Seite(n): 1022-1023, Zeilen: ? |
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einschließlich der Anerkennung von Parteien. So differierend die Reaktionen auf das mittelalterliche Postulat „quod omnes tangit ab omnibus approbetur“ auch ausfallen mögen, es gibt auch hierfür „Leitsätze“, die in der transatlantischen Verfassungsgeschichte der letzten zweihundert Jahre eingeübt worden sind: Jeder gesunde Erwachsene soll ohne Ansehung von Rang und Stand eine periodisch wiederkehrende Chance der politischen Mitbestimmung haben, und zwar durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Abstimmung nach Mehrheitsprinzip, sei es über die Sachfrage selbst, sei es über die Wahl von Repräsentanten. [609] |
einschließlich der Anerkennung von Parteien. So unterschiedlich die Antworten auf das im Mittelalter formulierte Postulat „Was alle angeht, soll auch von allen gebilligt werden” (quod omnes tangit ab omnibus approbetur) auch ausfallen mögen, es gibt auch hierfür „Basissätze”, die in der europäischen Verfassungsgeschichte der letzten zweihundert Jahre eingeübt worden sind: Jeder gesunde Erwachsene soll ohne Ansehung von Rang und Stand eine periodisch wiederkehrende Chance der politischen Mitbestimmung haben, und zwar durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Abstimmung nach Mehrheitsprinzip, sei es über die Sachfrage selbst, sei es über die Wahl von Repräsentanten. |
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