Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 08-16 |
Original: Seite(n): 5, Zeilen: 3-11 |
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Die Staats- und Regierungschefs hatten schließlich auf dem EU-Gipfel am 16. / 17. Juni 2005 in Brüssel beschlossen, bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft im Juni 2006 eine „Phase der Reflexion“ im Prozess der Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa einzulegen.[541] Die Fortsetzung des Ratifikationsprozesses wurde dadurch nicht Frage gestellt, zeitlich ist er aber zunächst bis Mitte 2007 verlängert worden. Infolgedessen hatten Großbritannien, Portugal, Polen, die Tschechische Republik, Dänemark, Irland, Schweden und Finnland ihre nationalen Ratifikationsverfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. ____ Fn 541: Diese Reflexionsphase wurde auf dem Gipfel Ende Juni 2006 nunmehr erneut verlängert. |
[...] haben die Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel am 16./17. Juni 2005 in Brüssel beschlossen, bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft im Juni 2006 eine „Phase der Reflexion“ im Prozess der Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE) einzulegen. Die Fortsetzung des Ratifikationsprozesses wird dadurch nicht Frage gestellt, zeitlich ist er aber bis Mitte 2007 verlängert worden. Infolgedessen haben Großbritannien, Portugal, Polen, die Tschechische Republik, Dänemark, Irland, Schweden und Finnland ihre nationalen Ratifikationsverfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. |
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