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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 184, Zeilen: 02-11
Original:
Seite(n): 331ff, Zeilen: ?

Der Konvent tagte, wie bereits angedeutet, nicht in einer „revolutionären“ Situation, die einen Bruch mit dem bestehenden Recht oder eine Staatsgründung gestattet hätte. Er sollte auf der Basis eines Mandats der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie geltender internationaler Verträge arbeiten, die es zu ersetzen gilt, was wiederum die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordert. Mehr als ein „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ konnte daraus als Gesamtwerk nicht erwachsen. Auch war es dem Konventspräsidium laut K. Hänsch durchaus bewusst, dass der Begriff „Verfassungsvertrag“ in der öffentlichen Diskussion zur „Verfassung“ verkürzt werden würde. 521

Der Konvent tagte nicht in einer revolutionären Situation, die einen Bruch mit dem alten Recht oder eine Staatsgründung erlaubt hätte. Er arbeitete auf der Grundlage eines Mandats der Mitgliedstaaten der Union, vertreten durch ihre Staats- und Regierungschefs, sowie geltender internationaler Verträge, die zu ersetzen wiederum die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern würde. Mehr als ein "Vertrag über eine Verfassung für Europa" (kurz: "Verfassungsvertrag") konnte daraus nicht entstehen. [...] Dass dennoch der Begriff "Verfassungsvertrag" in der öffentlichen Diskussion zur "Verfassung" verkürzt werden würde, war dem Konventspräsidium bewusst und wurde von der Mehrheit seiner Mitglieder durchaus gern gesehen.

Kategorie
BauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hänsch 2003
Link
Hänsch 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)