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[Fn. 498] Darunter waren die Funktion und Flexibilität des durch den Konvent vorgeschlagenen Legislativrates im Verhältnis zu den anderen Ratsformationen wie auch die Frage nach Status und Rolle des künftigen Außenministers. Die Außenministerkonferenz kam hier überein, dass kein eigenständiger Legislativrat gebildet werden sollte, vielmehr sollten die einzelnen Fachräte immer dann als ein solcher zusammentreten, wenn sie ein Gesetzgebungsverfahren durchführen und in diesem Zusammenhang öffentliche Beratungen stattfinden, [...] |
2. Funktion und Flexibilität des vom Konvent vorgeschlagenen Gesetzgebungsrates im Verhältnis zu den anderen Ratsformationen. Hierzu kamen die Außenminister überein, daß kein eigenständiger Legislativrat gebildet werden soll. Statt dessen sollen die einzelnen Fachräte immer dann als "Legislativrat" in Erscheinung treten, wenn sie Gesetzgebungsmaßnahmen annehmen und in diesem Zusammenhang öffentliche Beratungen stattfinden. 3. Status und Rolle des künftigen Außenministers.[9] |
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