GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 159, Zeilen: 01-15
Original:
Seite(n): 9 ; 8; 9, Zeilen: 10-11; 38-43; 11-15

[Die Verfassung von Malta ist (Seitenwechsel)] gekennzeichnet durch die Besonderheit, dass sie durch sogenannte „Schedules" ergänzt wird. [Kein Absatz]

Auch in Österreich ist eine „Streuung" von Normen mit Verfassungsrang über die gesamte Rechtsordnung zu beobachten. Obgleich mit dem Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 in der Fassung von 1929 (zurückgehend auf den großen Verfassungsrechtler H. Kelsen) ein hervorgehobener und allgemein als „österreichische Verfassung" identifizierter Text vorliegt, finden sich doch mehr als zwei- hundert Verfassungsbestimmungen in über hundert Bundesgesetzen, die letztlich alle - als „Bundesverfassungsgesetze" - im gleichen Rang stehen und mit dem Bundes*Verfassungsgesetz die eigentliche „Verfassung" bilden. [[Kein Plagiat]Gewisse Parallelen zu einem „Ensemble von Teilverfassungen" (P. Häberle) im europäischen Kontext sind nicht zu übersehen.] [Kein Absatz]

In der Tschechischen Republik gilt die Verfassung von 1992. Diese bezieht neben weiteren „Verfassungsgesetzen" in ihrem Art. 3 eine „Grundrechtecharta" (ebenfalls 1992) als Bestandteil der Verfassungsordnung mit ein - bemerkenswert im Hinblick auf die europäische Struktur.

[Seite 9 Zeile 10 bis 11] [Die Verfassung von Malta von 1996 ist ]gekennzeichnet durch die Besonderheit, dass sie durch sog. Schedules ergänzt wird.

[Seite 8 Zeile 38 bis 43] Dies ist auch der Fall in Österreich: Zwar besteht mit dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von 1920 in der Fassung von 1929 18 ein besonders sichtbarer Text, der gemeinhin als österreichische Verfassung identifiziert wird. Daneben bestehen jedoch mehr als 200 Verfassungsbestimmungen in über 100 Bundesgesetzen, die alle im gleichen Rang stehen (Bundesverfassungsgesetze) und mit dem B-VG eigentlich ‚die Verfassung‘ bilden.





[Seite 9 Zeile 11 bis 15] In der Tschechischen Republik gilt die Verfassung von 1992. Diese bezieht – wegen der Parallele zur europäischen Struktur sehr bemerkenswert - in ihrem Art. 3 eine Grundrechte-Charta aus demselben Jahr als Bestandteil der Verfassungsordnung mit ein, daneben sind Verfassungsgesetze Bestandteil der Verfassungsordnung.

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Fn 18 Dieser Text geht letztlich auf Hans Kelsen zurück.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Mayer 2003
Link
Mayer 2003
Anmerkung
Eigentlich Verschleierung (Reihenfolge geändert (Österreich/Malta), Fußnote 18 eingearbeitet), teilweise sogar vergleichsweise große Umformulierungen). Text ist aber Fortsetzung von S.158 die wegen irreführender Fußnote auf Mayer als VerschärftesBauernopfer gewertet wird.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)