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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 156, Zeilen: 15-19
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 9-12

Aus deutscher Sicht sind die naheliegendsten Vergleichsparameter für Verfassungen die des Grundgesetzes von 1949 und der Nachkriegs-Länderverfassungen, wobei für die Struktur des Grundgesetzes wie für die Verfassungen der Länder die Zusammenfassung der Verfassungsbestimmungen in einer Urkunde und im Grundgesetz - kontrastierend zur Struktur der Weimarer Verfassung - die Akzentuierung der (meisten) Grundrechte durch ihre "Position" an der Spitze der Verfassung, in einem Teil I ("Die Grundrechte" - Art. 1 bis 19 GG) kennzeichnend sind.

Aus deutscher Sicht sind die naheliegendsten Vergleichsstrukturen für Verfassungen die des Grundgesetzes von 1949 und der Nachkriegs-Länderverfassungen. Kennzeichnend für die Struktur des Grundgesetzes in Deutschland ebenso wie für die Verfassungen der Länder ist die Zusammenfassung der Verfassungsbestimmungen in einer Urkunde 13 und im Grundge- setz – in Abkehr von der Struktur der Weimarer Verfassung – die Herausstellung der (mei- sten14) Grundrechte durch ihre Positionierung an der Spitze der Verfassung, in einem Teil I („Die Grundrechte“) in den Artikeln 1 bis 19.

Kategorie
BauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Mayer 2003
Link
Mayer 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)