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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 149, Zeilen: 23-26
Original:
Seite(n): 47, Zeilen:

Bezeichnet man nun den souveränen Staat als Rechtsvoraussetzungsbegriff und die Konstituente, den „pouvoir constituant“, als nur aus diesem Grund frei, besteht nach dem so genannten „normativen staatsbezogenen Verfassungsbegriff“ folglich eine Konnexität von souveränem Staat und Verfassung[FN 416] [...].

Der souveräne Staat ist Rechtsvoraussetzungsbegriff und die Konstituente, der „pouvoir constituant“, nur aus diesem Grund frei.[FN 5] Folglich besteht eine Konnexität von souveränem Staat und Verfassung (sog. normativer staatsbezogener Verfassungsbegriff).

Kategorie
BauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Blumenwitz 2003
Link
Blumenwitz 2003
Anmerkung
Bauernopfer: Der Verfasser zitiert nur einem Begriff und suggeriert, den Rest selbst geschrieben zu haben.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)