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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 147, Zeilen: 24-25
Original:
Seite(n): 1, Zeilen: Abs. 55

Über die Voraussetzungen der Verfassungsfähigkeit ist in der Verfassungstheorie bisher keine tiefgreifende Diskussion geführt worden, weil der Begriff der [„Verfassungsfähigkeit" dort noch nicht entsprechend breit eingeführt ist.410]

Über die Voraussetzungen der Verfassungsfähigkeit ist in der Verfassungstheorie noch keine Diskussion geführt worden, weil der Begriff der Verfassungsfähigkeit dort noch nicht eingeführt ist.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Schmitz 2001
Link
Schmitz 2001
Anmerkung
In Fußnote 410 wird mit "Vgl. aber grundlegend" auf T.Schmitz verwiesen. Jedoch sind die wörtlichen Übernahmen vor und nach dem Abschnitt damit nicht als Zitate gekennzeichnet