Untersuchte Arbeit: Seite(n): 147, Zeilen: 14-17 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: Abs. 51 |
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Die zentrale Frage in der europäischen Verfassungsdiskussion war die, ob der europäische Herrschafts- und Integrationsverband in seiner damaligen (und gegen- wärtigen) Gestalt überhaupt eine Verfassung haben kann 408, das heißt im Sinne der Verfassungstheorie zu einer Verfassung fähig ist („Verfassungsfähigkeit"). |
Die zentrale Frage in der europäischen Verfassungsdiskussion ist die, ob der europäische Herrschaftsverband in seiner gegenwärtigen Gestalt überhaupt eine Verfassung haben kann, d.h. i.S.d. Verfassungstheorie zu einer Verfassung fähig ist (Verfassungsfähigkeit). |
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