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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 145, Zeilen: 02-03
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 06-07

Seine normative Bedeutung gewann der Verfassungsbegriff erst im 18. Jahrhundert. [399]

Erst im 18. Jahrhundert gewann der Verfassungsbegriff seine normative Bedeutung.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
Link
Nettesheim 2004
Anmerkung
Fußnote 399 verweist mit "vgl." auf Nettesheim.