Untersuchte Arbeit: Seite(n): 144, Zeilen: 20-30 |
Original: Seite(n): 55-56, Zeilen: 45-47,1-5 |
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In diesem Kontext ist festzuhalten, dass neben den genannten Gründen die bisherige etatistische Ausrichtung europäischer Verfassunggebung schon deshalb zum Scheitern verurteilt war, weil im Gegensatz zur gelegentlich idealisierten Verfassunggebung nach dem Muster der französischen Revolution eine europäische Verfassung kein Machtvakuum füllen soll, sondern im Gegenteil bereits vorhandenen staatlichen Macht- und Verfassungsstrukturen entgegentritt. So wurde der Begriff „europäische Verfassung“ lange Zeit auch tabuisiert, weil er reflexartige Abwehrreaktionen vieler Mitgliedsstaaten hervorrief, da er in den Argumentationslinien auch die „Staatswerdung“ Europas und damit Souveränitätsverluste implizierte. So verblieben die Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte weitgehend im Bereich der symbolischen Politik. |
Diese etatistische Ausrichtung war zum Scheitern verurteilt, weil im Gegensatz zur idealtypischen Verfassungsgebung nach dem Muster der französischen Revolution eine europäische Verfassung kein Machtvakuum füllen soll, sondern im Gegenteil bereits vorhandenen staatlichen Macht- und Verfassungsstrukturen entgegentritt. So wurde der Begriff „europäische Verfassung“ lange Zeit tabuisiert, weil er reflexartige Abwehrreaktionen vieler Mitgliedsstaaten hervorrief, da er immer auch die „Staatswerdung“ Europas und damit Souveränitätsverluste implizierte. So verblieben die Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte im Bereich der symbolischen Politik. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
4.229
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