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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 06-10
Original:
Seite(n): 13, Zeilen: 21-26

Bereits G. Jellinek hatte Anfang des 20. Jahrhunderts diese „im Fluss des historischen Geschehens“ gesehen.[Fn 397] Auch angesichts eines erforderlichen Schutzes gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus sollte alles in allem nicht von einem „idealen Wesen der Verfassung“, sondern höchstens von einem geschichtlichen Typus ausgegangen werden.

Dass die juristischen Grundbegriffe im Gegenteil „im Fluss des historischen Geschehens“ gestellt sind, hatte schon Anfangs des XX. Jahrhunderts der grosse Staatsrechtler Georg Jellinek fest behauptet[5]. Die Bemerkung sollte uns etwas gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus schützen. Es gibt kein ideales Wesen der „Verfassung“ nur einen geschichtlichen Typus.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Jouanjan 2003
Link
Jouanjan 2003
Anmerkung
Die Arbeit von Jouanjan wird auf der vorhergehenden Seite in einer Fußnote zitiert, aber ohne Bezug zu diesem Absatz. Fußnote 397 zitiert Jellinek, genau wie Fußnote 5 des Originals.

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral)