Untersuchte Arbeit: Seite(n): 138, Zeilen: 101-115 |
Original: Seite(n): 40-41, Zeilen: 30-33;01-15 |
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[Die Bundestagsabgeordneten stellten sich damit auf den gleichen Standpunkt, den auch das Europäische] Parlament auf europäischer Ebene gegenüber den Staats- und Regierungschefs in seiner Bewertung zu Nizza einnahm, vgl. M. Fuchs usw. (2002), S. 561 ff. Mit dem Fortschreiten der Ausschussberatungen und im Anschluss an eine öffentliche Anhörung zur Zukunftsdebatte in der EU mit nationalen Verfassungsexperten fasste der Europaausschuss des Bundestages im April 2001 zur Vorbereitung der XXIV. COSAC, der gemeinsamen Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments einen von allen Bundestagsfraktionen getragenen Beschluss, vgl. M. Fuchs / S. Hartleif / V. Popovic (2002), S. 241 ff., in dem er forderte, dass die Vorbereitungen zur Ausarbeitung einer Verfassung im Rahmen des in Nizza beschlossenen Prozesses zur Zukunft der Europäischen Union verstärkt durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente, einschließlich der Parlamente der Beitrittsländer, wahrgenommen werden müssten. Gleichzeitig regten die Ausschussmitglieder an, dass zur Vorbereitung der für 2004 geplanten Regierungskonferenz eine an den Konvent angelehnte Konferenz zusammengerufen werden sollte, um Vorschläge für die Reform der EU zu erarbeiten. Damit hatte der Europaausschuss seine Position zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 frühzeitig festgelegt. |
[Damit stellten sich die Bundestagsabgeordneten auf den gleichen Standpunkt, den auch das Europäische] Parlament auf europäischer Ebene gegenüber den Staats- und Regierungschefs in seiner Bewertung zu Nizza einnahm [23: s.S Seite 561 (Teil III, Teil C, 2).]. Mit dem Fortschreiten der Ausschussberatungen und im Anschluss an eine öffentliche Anhörung zur Zukunftsdebatte in der EU mit nationalen Verfassungsexperten [24] fasste der Europaausschuss des Bundestages im April 2001 zur Vorbereitung der XXIV. COSAC, der gemeinsamen Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments einen von allen Bundestagsfraktionen getragenen Beschluss [25: siehe Seite 241 (Teil II, Teil C).], in dem er forderte, dass die Vorbereitungen zur Ausarbeitung einer Verfassung im Rahmen des in Nizza beschlossenen Prozesses zur Zukunft der Europäischen Union verstärkt durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente, einschließlich der Parlamente der Beitrittsländer, wahrgenommen werden müssten. Gleichzeitig regten die Ausschussmitglieder an, dass zur Vorbereitung der für 2004 geplanten Regierungskonferenz eine an den Konvent angelehnte Konferenz zusammengerufen werden sollte, um Vorschläge für die Reform der EU zu erarbeiten. Damit hatte der Europaausschuss seine Position zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 frühzeitig festgelegt. |
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