GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 130, Zeilen: 111-117
Original:
Seite(n): 56-57, Zeilen: ?

[354] Bezüglich der damit zusammenhängenden, dogmatisch ebenfalls bestrittene Völkerrechtssubjektivität der Europäischen Union unterscheidet W. Hummer (2003), ebenda, zwischen einer „Innensicht“ im Sinne einer „Autostereotypisierung“ und einer „Außensicht“ im Sinne einer „Heterostereotypisierung“. Im Inneren wachse „der Union implizit vor allem über den bereits durch sie selbst mehrfach erfolgten Vertragsschluss mit Drittstaaten gem. Art. 24 EUV mehr und mehr Handlungsfähigkeit und damit (partielle) Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht zu, hinsichtlich des ‚Außenaspektes‘ muss ein in der Literatur

Was hingegen die damit zusammenhängende, dogmatisch ebenfalls bestrittene Völkerrechtssubjektivität der EU betrifft, so muss zwischen einer „Innensicht“ im Sinne einer „Autostereotypisierung“ und einer „Außensicht“ im Sinne einer Heterostereotypisierung,“ unterschieden werden: Im Inneren wächst der Union implizit vor allem über den bereits durch sie selbst mehrfach erfolgten Vertragsschluss mit Drittstaaten gem. Art. 24 EUV 22 mehr und mehr Handlungsfähigkeit und damit (partielle) Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht zu, hinsichtlich des „Außenaspektes“ muss ein in der Literatur

Kategorie
Verdächtig
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hummer 2003
Link
Hummer 2003
Anmerkung
Könnte als Zitat durchgehen.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) Für Klungs geht es als Zitat durch Wikia 21:16, 31. Mai 2012 (UTC)