Untersuchte Arbeit: Seite(n): 130, Zeilen: 111-117 |
Original: Seite(n): 56-57, Zeilen: ? |
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[354] Bezüglich der damit zusammenhängenden, dogmatisch ebenfalls bestrittene Völkerrechtssubjektivität der Europäischen Union unterscheidet W. Hummer (2003), ebenda, zwischen einer „Innensicht“ im Sinne einer „Autostereotypisierung“ und einer „Außensicht“ im Sinne einer „Heterostereotypisierung“. Im Inneren wachse „der Union implizit vor allem über den bereits durch sie selbst mehrfach erfolgten Vertragsschluss mit Drittstaaten gem. Art. 24 EUV mehr und mehr Handlungsfähigkeit und damit (partielle) Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht zu, hinsichtlich des ‚Außenaspektes‘ muss ein in der Literatur |
Was hingegen die damit zusammenhängende, dogmatisch ebenfalls bestrittene Völkerrechtssubjektivität der EU betrifft, so muss zwischen einer „Innensicht“ im Sinne einer „Autostereotypisierung“ und einer „Außensicht“ im Sinne einer Heterostereotypisierung,“ unterschieden werden: Im Inneren wächst der Union implizit vor allem über den bereits durch sie selbst mehrfach erfolgten Vertragsschluss mit Drittstaaten gem. Art. 24 EUV 22 mehr und mehr Handlungsfähigkeit und damit (partielle) Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht zu, hinsichtlich des „Außenaspektes“ muss ein in der Literatur |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) Für Klungs geht es als Zitat durch Wikia 21:16, 31. Mai 2012 (UTC) |
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