| Untersuchte Arbeit: Seite(n): 126, Zeilen: 104-108 |
Original: Seite(n): 9, Zeilen: 24-27 |
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[334] Die Organe müssen demnach bei der Gesetzgebung, die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung von EG-Recht diese Menschenrechte beachten. Auch ohne Grundrechtskatalog gab es also genügend Mechanismen, die sicherstellen, „dass die Organe und Mitgliedsstaaten die Grenzen der ihnen übertragenen öffentlichen Autorität nicht überschreiten“ (so U.K. Preuß, Auf der Suche nach Europas Verfassung, in: Transit 1999 (17), S. 154 ff., 155). |
Die Organe müssen demnach bei der Gesetzgebung, die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung von EG-Recht diese Menschenrechte beachten. Auch ohne Grundrechtskatalog gibt es also genügend Mechanismen, die sicherstellen, „dass die Organe und Mitgliedsstaaten die Grenzen der ihnen übertragenen öffentlichen Autorität nicht überschreiten“. [41: Preuß: „Auf der Suche...“, 1999, a.a.O., S. 155.] |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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