GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 124, Zeilen: 106-108
Original:
Seite(n): 8, Zeilen: 29-31

[328] Gleichzeitig ist die Unionsbürgerschaft aber nur als Ergänzung zur nationalen Staatsangehörigkeit gedacht: „Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten“ (Art. 6, Abs. 3 EUV).

Gleichzeitig ist die Unionsbürgerschaft aber nur als Ergänzung zur nationalen Staatsangehörigkeit gedacht: „Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten“ (Art. 6, Abs.3 EUV).

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Nach der Fußnote folgt im Fließtext der gleiche Satz, den die Fußnote enthält. Ist wohl ein misslungener Versuch der Auslagerung der Originaltextes in die Fußnote.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)