Untersuchte Arbeit: Seite(n): 124, Zeilen: 106-108 |
Original: Seite(n): 8, Zeilen: 29-31 |
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[328] Gleichzeitig ist die Unionsbürgerschaft aber nur als Ergänzung zur nationalen Staatsangehörigkeit gedacht: „Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten“ (Art. 6, Abs. 3 EUV). |
Gleichzeitig ist die Unionsbürgerschaft aber nur als Ergänzung zur nationalen Staatsangehörigkeit gedacht: „Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten“ (Art. 6, Abs.3 EUV). |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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