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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 123, Zeilen: 21-28
Original:
Seite(n): 8, Zeilen: (2.Absatz)

In Bezug auf die Legitimationsfunktion haben die Verträge dem ursprünglichen „Marktbürger“[326] im Integrationsprozess immer mehr Partizipationsrechte gewährleistet. Dazu zählt seit 1979 das aktive Wahlrecht zu den Direktwahlen des Europäischen Parlaments, was seit "Maastricht" mit der Unionsbürgerschaft auch auf das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in jedem Mitgliedsstaat ausgeweitet wurde. Mit der Unionsbürgerschaft erhielt der Einzelne auch das Recht, Eingaben und Beschwerden an das Europäische Parlament zu richten. Dazu gibt es einen Bürgerbeauftrag- (...)

In Bezug auf die Legitimationsfunktion [32] haben die Verträge dem ursprünglichen „Marktbürger“[33] im Integrationsprozess immer mehr Partizipationsrechte gewährleistet. Dazu gehört seit 1979 das aktive Wahlrecht zu den Direktwahlen des EP, was seit Maastricht mit der Unionsbürgerschaft auch auf das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in jedem Mitgliedsstaat ausgeweitet wurde. Mit der Unionsbürgerschaft erhielt der Einzelne auch das Recht, Eingaben und Beschwerden ans EP zu richten. Dazu gibt es einen Bürgerbeauftragten [...]

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Fußnote 326 ist eine Kopie von Fußnote 33 des Originals.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)