Untersuchte Arbeit: Seite(n): 122, Zeilen: 26-30 |
Original: Seite(n): 7, Zeilen: (2.Absatz) |
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Die Verträge sind Verträge zwischen Mitgliedstaaten, welche sich ursprünglich auf die Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die damit verbundenen Wirtschaftspolitiken beziehen (sollten). Als "Zweckverband" ist ihr Geltungsbereich im Gegensatz zur Verfassung also nicht universal, sondern auf einzelne Politikbereiche begrenzt.[323] Anders als eine Verfassung im "klassischen" Sinne [(Seitenende)... konstituieren sich die EU- und EG-Verträge eben auch nicht aus einem... ] |
[...] Die Verträge sind Verträge zwischen Mitgliedstaaten, welche sich ursprünglich auf die Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die damit verbundenen Wirtschaftspolitiken beziehen. Als Zweckverband ist ihr Geltungsbereich im Gegensatz zur Verfassung also nicht universal, sondern auf einzelne Politikbereiche begrenzt.[30] Anders als eine Verfassung konstituieren sich die EU- und EG-Verträge auch nicht aus einem [...] |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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