Untersuchte Arbeit: Seite(n): 117, Zeilen: 114-124 |
Original: Seite(n): 27, Zeilen: 2-11 |
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I. Pernice, Die Dritte Gewalt im europäischen Verfassungsverbund, in: EuR 1996, S. 27 ff. Die von I. Pernice entwickelte Konzeption des Verfassungsverbunds hat inzwischen hohen Bedeutungsgrad in der deutschen Debatte erlangt. Danach stehen Verfassung und Rechtsordnung des Verbands „Europäische Union“ und der mitgliedstaatlichen Verbände in einem so engen Verhältnis der gegenseitigen Verweisung, der gegenseitigen Anhängigkeit und der Verflechtung, dass man die klassisch-völkerrechtliche Sichtweise (unabhängiger Staat und internationaler Zusammenschluss) überwinden müsse. Europäische Union und Mitgliedstaaten sind danach rechtsnormativ in einer Weise zusammengewachsen, dass man sie als Bestandteile eines miteinander zusammengewachsenen Verbundes betrachten müsse. Die zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bestehende Trennung werde durch den Prozess des konstitutiven Zusammenwachsens aufgehoben. EU-Rechtsordnung und [nationale Rechtsordnung würden miteinander verschmolzen. ...] |
Große Bedeutung hat in der deutschen Diskussion zunächst die Konzeption des Verfassungsverbunds erlangt, die Ingolf Pernice entwickelt hat. Danach stehen Verfassung und Rechtsordnung des Verbands "Europäische Union" und der mitgliedstaatlichen Verbände in einem so engen Verhältnis der gegenseitigen Verweisung, der gegenseitigen Anhängigkeit und der Verflechtung, dass man die klassisch-völkerrechtliche Sichtweise (unabhängiger Staat und internationaler Zusammenschluss) überwinden müsse. EU und Mitgliedstaaten sind danach rechtsnormativ in einer Weise zusammengewachsen, dass man sie als Bestandteile eines miteinander zusammengewachsenen Verbundes betrachten müsse. Die zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bestehende Trennung werde durch den Prozess des konstitutiven Zusammenwachsens aufgehoben.EU-Rechtsordnung und nationale Rechtsordnung würden miteinander verschmolzen. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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