Untersuchte Arbeit: Seite(n): 115, Zeilen: 24-30 |
Original: Seite(n): 44, Zeilen: 12-16 |
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Überlegungen zur verfassungsmäßigen Begrenzungsfunktion [Hervorhebung in der Diss.] politischer Macht gegenüber dem Einzelnen in Form von Menschen- und Bürgerrechten bildeten neben der Frage der Kompetenzabgrenzung den zweiten Kernpunkt der Verfassungsdiskussion. Nicht zufällig trieb demnach die auf dem Kölner Rat vom Juni 1999 beschlossene Ausarbeitung einer "Grundrechtecharta"[Fn.304] , welche die in den Verträgen verstreuten Grundrechte sichtbar machen sollte, die Verfassungsdiskussion in allen Mitgliedsstaaten an. Die meisten Akteure versprachen sich von dem [Menschen- und Bürgerrechtskatalog auch eine Verbesserung der Akzeptanz der Europäischen Union, weil jene als „Wertegemeinschaft"305 identifizierbar würde.] |
Überlegungen zur verfassungsmäßigen Begrenzungsfunktion politischer Macht gegenüber dem Einzelnen in Form von Menschen- und Bürgerrechten bilden neben der Frage der Kompetenzabgrenzung den zweiten Kernpunkt einer möglichen Verfassung. Die auf dem Kölner Rat vom Juni 1999 beschlossene Ausarbeitung einer „Grundrechtecharta“, welche die in den Verträgen verstreuten Grundrechte sichtbar machen sollte, trieb die Verfassungsdiskussion in allen Mitgliedsstaaten an. |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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