Untersuchte Arbeit: Seite(n): 115, Zeilen: 12-23 |
Original: Seite(n): 57, Zeilen: 18-27 |
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Während die früheren Entwürfe des Europäischen Parlamentes darauf abzielten, zunehmend mehr Macht auf die europäische Ebene zu übertragen, gestaltete sich die Organisationsfunktion der Verfassungsentwürfe um die Jahrtausendwende tatsächlich anders. Sowohl Befürworter als auch Gegner einer Verfassung waren sich weitgehend einig, dass das Subsidiaritätsprinzip durch einen klaren Kompetenzkatalog gesichert werden sollte und der Übertragung von Kompetenzen verfassungsmäßige Schranken entgegengesetzt werden müssten. So sollte die horizontale Gewaltenteilung besser organisiert werden, indem die Kommission klarer der Exekutive zugeordnet würde und der Ministerrat sich auf legislative Aufga- ben konzentriert hätte. Die vertikale Gewaltenteilung, d. h. auf welcher Ebene die unterschiedlichen Politikbereiche ausgeübt werden sollen, hing jedoch – wie historisch erwartbar – von den Interessen der einzelnen Akteure ab. |
Während die früheren Entwürfe des EPs darauf abzielten, immer mehr Macht auf die europäische Ebene zu übertragen, gestaltet sich die Organisationsfunktion der aktuellen Verfassungsentwürfen ganz anders. Befürworter und Gegner einer Verfassung sind sich einig, dass das Subsidiaritätsprinzip durch einen klaren Kompetenzkatalog gesichert werden soll und der Übertragung von Kompetenzen verfassungsmäßige Schranken entgegengesetzt werden. So soll die horizontale Gewaltenteilung besser organisiert werden, indem die Kommission klarer der Exekutive zugeordnet wird und der Ministerrat sich auf legislative Aufgaben konzentriert. Die vertikale Gewaltenteilung, d.h. auf welcher Ebene die unterschiedlichen Politikbereiche ausgeübt werden sollen, hängt jedoch von den Interessen der einzelnen Akteure ab: [...]. |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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