GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 120-122
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 23-25

Der konstitutionelle Ausschuss modifizierte diese Forderung, indem er die „Aufteilung in zwei Gruppen von Rechtsakten“ verlangte, „in denen das Parlament oder der Rat das letzte Wort haben“ sollten.

Der konstitutionelle Ausschuss modifiziert diese Forderung, indem er die „Aufteilung in zwei Gruppen von Rechtsakten“ verlangt, „in denen das Parlament oder der Rat das letzte Wort haben“

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)