Untersuchte Arbeit: Seite(n): 113, Zeilen: 120-122 |
Original: Seite(n): 34, Zeilen: 23-25 |
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Der konstitutionelle Ausschuss modifizierte diese Forderung, indem er die „Aufteilung in zwei Gruppen von Rechtsakten“ verlangte, „in denen das Parlament oder der Rat das letzte Wort haben“ sollten. |
Der konstitutionelle Ausschuss modifiziert diese Forderung, indem er die „Aufteilung in zwei Gruppen von Rechtsakten“ verlangt, „in denen das Parlament oder der Rat das letzte Wort haben“ |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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