Untersuchte Arbeit: Seite(n): 111, Zeilen: 01-19 |
Original: Seite(n): 30 und 54, Zeilen: |
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[Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist] daher zum Teil durch „institutionalisierte Wirklichkeitskonstruktionen" [Fn 290] bedingt: Gerade euroskeptische Regierungen verbanden mit den Begriffen „Verfassung" und „Föderation" immer noch die althergebrachte Vorstellung eines europäischen Superstaates. Andererseits forderten die meisten Verfassungsbefürworter die Vertiefung der politischen Integration, während die Verfassungsskeptiker die Europäische Union vorrangig als Wirtschaftsgemeinschaft sahen. (4) Das Wechselspiel zwischen Verfassungsfunktionen und politischer Diskussion Maßgeblich für diese Untersuchung ist die Feststellung, dass bisher alle politischen Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte gescheitert sind, sich aber gleichzeitig die juristische Auffassung durchsetzen konnte, der rechtliche Rahmen der Europäischen Union habe sich bereits weitgehend zur Verfassung entwickelt. Um diesen Widerspruch zu erklären, sind vier essentielle Funktionen und Merkmale einer modernen Verfassung anzusetzen und auf den europäischen Kontext zu übertragen, nämlich die Legitimationsfunktion (Berufung auf eine verfassungsgebende Gewalt und Garantie von Partizipationsrechten), Organisationsfunktion (vertikale und horizontale Gewaltenteilung), Begrenzungsfunktion (individuelle Bürger- und Menschenrechte) sowie die Integrations- und Identifikationsfunktion (klare Festlegung von Normen und Werten). |
[Seite 30: Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist ] daher zum Teil durch „institutionalisierte Wirklichkeitskonstruktionen“[Fn 183] bedingt: Gerade euroskeptische Regierungen verbinden mit den Begriffen „Verfassung“ und „Föderation“ immer noch die althergebrachte Vorstellung eines europäischen Superstaates. Andererseits fordern die meisten Verfassungsbefürworter die Vertiefung der politischen Integration, während die Verfassungsskeptiker die EU vorrangig als Wirtschaftsgemeinschaft sehen. [Seite 54] Maßgeblich für diese Untersuchung war die Feststellung, dass bisher alle politischen Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte gescheitert sind, sich aber gleichzeitig die juristische Auffassung durchsetzen konnte, der rechtliche Rahmen der EU habe sich bereits zur Verfassung entwickelt. Um diesen Widerspruch zu erklären, wurden zunächst die vier wesentlichen Funktionen und Merkmale einer modernen Verfassung herausgearbeitet und auf den europäischen Kontext übertragen, nämlich die - Legitimationsfunktion (Berufung auf eine verfassungsgebende Gewalt und Garantie von Partizipationsrechten) - Organisationsfunktion (vertikale und horizontale Gewaltenteilung) - Begrenzungsfunktion (individuelle Bürger- und Menschenrechte) - Integrations- und Identifikationsfunktion (klare Festlegung von Normen und Werten). |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral) |
4.229
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