Untersuchte Arbeit: Seite(n): 110, Zeilen: 01-09 |
Original: Seite(n): 27-28, Zeilen: 26-7 |
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gezeigt. Nur einheitliches Handeln, welches auf dem institutionellen Dreieck der Gemeinschaftsmethode beruhe, würde auch in Zukunft zu Ergebnissen führen. 286 Das Parlament verfolgte wohl eine ähnliche Absicht, als es ein Leitbild der „Union der Staaten und Bürger“ benannte, die den Ministerrat und das Parlament als wirklich gleichberechtigte Legislativen vorsehen sollte. 287 Gleichzeitig betonten die meisten der genannten Akteure, dass sie damit weder für die „Staatswerdung Europas“ noch etwa für einen „europäischen Superstaat“ plädierten. 288 Einmal mehr sollte der Hinweis folgen, die Europäische Union sei eine Rechtsordnung sui generis. |
gezeigt. Nur einheitliches Handeln, welches auf dem institutionellen Dreieck der Gemeinschaftsmethode beruhe, würde auch in Zukunft zu Ergebnissen führen. 160 [...]Das Parlament verfolgt eine ähnliche Absicht, wenn es ein Leitbild der „Union der Staaten und Bürger“ 164 entwirft, die den Ministerrat und das Parlament als wirklich gleichberechtigte Legislativen vorsieht. Gleichzeitig betonen die genannten Akteure, dass sie damit nicht die Staatswerdung Europas wollen. „Es ist nicht meine Absicht, für einen europäischen Superstaat zu plädieren“ 165,[...]. Auch das EP bezeichnet die EU als eine Rechtsordnung sui generis,[...]. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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