Untersuchte Arbeit: Seite(n): 104, Zeilen: 101-109 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 31-37 |
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politischen Realitäten“. Statt dessen definiert Fischer den Föderationsbegriff jenseits der althergebrachten Begriffsbestimmungen, die hinter jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Zielsetzung der Europapolitik standen, vgl. auch H. Schneider, Alternativen der Verfassungsfinalität: Föderation, Konföderation – oder was sonst?, in: Integration 3/2000, S. 171 ff., 172. Seine „Föderation der Nationalstaaten“ beruht auf dem Prinzip der „Souveränitätsteilung“ zwischen Mitgliedsstaaten und Europäischen Union nach dem Subsidiaritätsgrundsatz, die sich aus einer doppelten Legitimation ableitet: Eine Bürgerkammer mit direkt gewählten Abgeordneten vertritt die Bürger direkt, eine Staatenkammer wahrt die Interessen der Nationen. |
politischen Realitäten“. Statt dessen definiert Fischer den Föderationsbegriff jenseits der „althergebrachten Begriffsbestimmungen, die hinter jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Zielsetzung der Europapolitik standen“ [127: Schneider: „Alternativen...“, 2000, a.a.O., S. 172.]. Seine „Föderation der Nationalstaaten“ beruht auf dem Prinzip der „Souveränitätsteilung“ zwischen Mitgliedsstaaten und EU nach dem Subsidiaritätsgrundsatz, die sich aus einer doppelten Legitimation ableitet: Eine Bürgerkammer mit direkt gewählten Abgeordneten vertritt die Bürger direkt, eine Staatenkammer wahrt die Interessen der Nationen |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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