Untersuchte Arbeit: Seite(n): 098, Zeilen: 120-126 |
Original: Seite(n): 26, Zeilen: 105-112 |
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[246] Neben den grundlegenden Erwägungen und in dieser Hinsicht Pionierwerken P. Häberles (vgl. nur ders., Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 36 ff.) hebt diese verfassunggebenden Elemente etwa auch A. Peters, Elemente einer Theorie der Verfassung Europas, 2001 hervor, die Züge einer „Kontinuierlichen Verfassungsgebung“ konstatiert und eine „Konstitution durch Evolution“ (S. 375 ff.) sowie eine „Legitimation durch Bewährung“ (S. 580 ff.) postuliert. Grundsätze, nach denen der Union bereits heute unstreitig Verfassungsqualität zukommt; vgl. dazu lediglich noch I. Pernice / P.M. Hu-[ber / G. Lübbe-Wolff / C. Grabenwarter, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, in: VVDStRL 60 (2001) und H. Steinberger / E. Klein/ D. Thürer, Der Verfassungsstaat als Glied einer europäischen Gemeinschaft, in: VVDStRL 50 (1991).] |
[8] Neuere Stimmen in der Literatur sehen aber auch in dieser evolutionären Entwicklung schon verfassunggebende Elemente: So konstatiert etwa Anne Peters, Elemente einer Theorie der Verfassung Europas, 2001 Züge einer „Kontinuierlichen Verfassungsgebung“ und postuliert eine „Konstitution durch Evolution“ (S. 375 ff.) sowie eine „Legitimation durch Bewährung“ (S. 580 ff.) postuliert. Grundsätze, nach denen der Union bereits heute unstreitig Verfassungsqualität zukommt; vgl. dazu lediglich noch Ingolf Pernice / Peter M. Huber / Gertrude Lübbe-Wolff / Christoph Grabenwarter, Europäisches und nationales Verfassungsrecht, VVDStRL 60 (2001), und Helmut Steinberger / Eckart Klein/ Daniel Thürer, Der Verfassungsstaat als Glied einer europäischen Gemeinschaft, VVDStRL 50 (1991). |
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