Untersuchte Arbeit: Seite(n): 90, Zeilen: 13-22 |
Original: Seite(n): 38, Zeilen: 10-20 |
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(2) Gestaltung und Erfolg des ersten Konvents Der Konvent sollte schließlich aus 15 Beauftragten der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitgliedern des Europäischen Parlaments, 30 Mitgliedern der nationalen Parlamente – zwei aus jedem Mitgliedstaat – sowie einem Beauftragten des Präsidenten der Europäischen Kommission bestehen. [224] Von den nationalen Parlamenten konnten nicht nur die Regierungsparteien, sondern – als stellvertretende Mitglieder – auch die jeweilige Opposition beteiligt werden. Jeweils ein Vertreter des Europarats, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union sollte als Beobachter teilnehmen. Einzelheiten seines Verfahrens und der Auslegung seines Mandats [sollte das Gremium nach eigenem Ermessen entscheiden.] |
Erfolg des ersten Konvents [...] Es sollte aus 15 Beauftragten der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitgliedern des Europäischen Parlaments, 30 Mitgliedern der nationalen Parlamente - zwei aus jedem Mitgliedsstaat - sowie einem Beauftragten des Präsidenten der Europäischen Kommission bestehen. Von den nationalen Parlamenten sollten nicht nur die Regierungsparteien, sondern - als stellvertretende Mitglieder - auch die jeweilige Opposition beteiligt werden. Jeweils ein Vertreter des Europarats, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union sollte als Beaobachter teilnehmen. Einzelheiten seines Verfahrens und der Auslegung seines Mandats sollte das Gremium nach eigenem Ermessen entscheiden. |
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