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gg) Der Vertrag von Amsterdam (1997) Eine weitere Revision der Gemeinschaftsverträge führte die stufenweise Integration der Unionsbürger nochmals voran. Der Amsterdamer Vertrag [194] wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten am 1. Mai 1999 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung war die Verankerung des „Europas der mehreren Geschwindigkeiten", d. h. eine Regelung über die Flexibilität der Union. Sie ermöglicht eine individuelle engere Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten unter genannten Voraussetzungen und unter Nutzung der gemeinschaftlichen Organe und Verfahren. [195] |
3.14. Vertrag von Amsterdam (15 Mitgliedstaaten), 1997 Diese Revision der Gemeinschaftsverträge führte die stufenweise Integration der Unionsbürger weiter voran. Der Amsterdamer Vertrag wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten am 1. Mai 1999 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung war die Verankerung des „Europas der mehreren Geschwindigkeiten“, d. h. eine Regelung über die Flexibilität der Union. Sie ermöglicht eine individuelle engere Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten unter genannten Voraussetzungen und unter Nutzung der gemeinschaftlichen Organe und Verfahren. (Abdruck bei Schäfer 2001 II.37) |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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