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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 075, Zeilen: 1-14
Original:
Seite(n): 15, Zeilen: 8-20

[Sobald die Beteiligten nämlich den „Unterwerfungscharakter der supranationalen Beschlüsse" erkannten hatten, rückte der erforderliche] europäische Konsens in unerreichbane Ferne. [175] So lehnte etwa das dänische Parlament die Spinelli-Initiative mit der Begründung ab, das Vetorecht und die bisherige Kompetenzverteilung müsse erhalten bleiben. Ein wesentlicher Grund für die Ablehnung war die Absicht, die Union mit einem eigenen Haushaltsrecht zu versehen. Der deutsche Bundestag kritisierte den Entwurf wegen der "Tendenzen zur Auszehrung nationalstaatlicher Finanzautonomie". [176]

Zudem: Das Ziel, staatliche Verfassungsstrukturen auf die europäische Ebene zu übertragen, musste auch an der damals unüberbrückbar - heute banal - scheinenden Beobachtung scheitern, dass die Union bereits aus Staaten mit eigenen Verfassungen besteht. So wurden die Verfassungsbestrebungen des Europäischen Parlaments dem apostrophierten dualen Charakter der Gemeinschaft - supranational und intergouvernemental - nicht gerecht. Besonders deutlich wird dieses Realisierungsdefizit eben an der (gescheiterten) Strategie des Europäischen Parlaments, die Exekutiven der Mitgliedsstaaten möglichst wenig mit einzubeziehen. [77]

[Sobald die Beteiligten den „Unterwerfungscharakter der supranationalen Beschlüsse“ erkannten, rückte der] europäische Konsens in weite Ferne. [63] So lehnte das dänische Parlament die Spinelli-Initiative ab, „weil das Vetorecht und die bisherige Kompetenzverteilung erhalten bleiben müssen“. Ein wesentlicher Grund für die Ablehnung war die Absicht, die Union mit einem eigenen Haushaltsrecht zu versehen. Der deutsche Bundestag kritisierte den Entwurf wegen der „Tendenzen zur Auszehrung nationalstaatlicher Finanzautonomie“. [64]

Das Ziel, staatliche Verfassungsstrukturen auf die europäische Ebene zu übertragen, musste deswegen scheitern, weil die Union bereits aus Staaten mit eigenen Verfassungen besteht. So wurden die Verfassungsbestrebungen des EP dem dualen Charakter der Gemeinschaft – supranational und intergouvernemental – nicht gerecht. Besonders deutlich wird dieses Realisierungsdefizit an der gescheiterten Strategie des EP von 1984, die Exekutiven der Mitgliedsstaaten möglichst wenig mit einzubeziehen. [65]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)