Untersuchte Arbeit: Seite(n): 61, Zeilen: 18-30 |
Original: Seite(n): 5, Zeilen: 20-31 |
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dd) Entwurf einer europäischen Bundesverfassung (1951) 72 Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates fanden sich unter dem Vorsitz des bereits oben benannten Präsidenten der Paneuropa Bewegung Graf Coudenhove-Kalergi im Februar 1951 in Basel zusammen, um ein „Verfassungskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa" ins Leben zu rufen. Diese Kommission formulierte im Mai desselben Jahres in Straßburg einen sehr knappen (18 Artikel) Vor- und Rahmenentwurf einer europäischen Bundesverfassung (Grundsätze, Befugnisse, Bundesbehörden. Verfassungsrevisionen). Hauptaugenmerk des Dokuments war der Bereich der Kompetenzen bzw. Kompetenzverteilung. Grundlage war das Subsidiaritätsprinzip. Die Mitgliedstaaten sollten genau festgelegte Kompetenzen an den Bund übertragen. Als Bundesorgane waren Bundesparlament und Senat (Legislative), Bundesregierung („Bundesrat") und Bundesgericht vorgesehen.[138] |
3.4. Entwurf einer europäischen Bundesverfassung, 6. Mai 1951 72 Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates fanden sich unter dem Vorsitz des Präsidenten der Paneuropa Bewegung Graf Coudenhove-Kalergi im Februar 1951 in Basel zusammen, um ein „Verfassungskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa“ ins Leben zu rufen. Diese Kommission formulierte im Mai desselben Jahres in Straßburg einen sehr knappen (18 Artikel) Vor- und Rahmenentwurf einer europäischen Bundesverfassung (Grundsätze, Befugnisse, Bundesbehörden, Verfassungsrevisionen). Hauptaugenmerk des Dokuments war der Bereich der Kompetenzen bzw. Kompetenz- verteilung. Grundlage war das Subsidiaritätsprinzip. Die Mitgliedstaaten sollten geneu festgelegte Kompetenzen an den Bund übertragen. Als Bundesorgane waren Bundespar- lament und Senat (Legislative), Bundesregierung („Bundesrat“) und Bundesgericht vorgesehen. (Abdruck bei Schäfer 2001 II.20) |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) |
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