Untersuchte Arbeit: Seite(n): 40, Zeilen: 12-13 |
Original: Seite(n): 78, Zeilen: 04-06 |
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Die Grundentscheidung der Verfassungsväter, nur die fundamentalen Grundsätze durch die Verfassung selbst zu regeln [70], [...] |
Zum Teil verdankt sie dies der weisen Grundentscheidung der Verfassungsväter, nur die fundamentalen Grundsätze durch die Verfassung selbst zu regeln.[7] |
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