| Untersuchte Arbeit: Seite(n): 036, Zeilen: 106-111 |
Original: Seite(n): 329, Zeilen: 32-38 |
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[Fn 53] Bereits das Massachusetts Body of Liberties von 1641 enthielt ein detailliertes Bekenntnis zu Individualrechten. In den General Fundamentals von New Plymouth aus dem Jahre 1671 wurde die Gleichheit vor dem Gesetz und in der Rechtsprechung, die Achtung von Leib, Leben, Freiheit, gutem Namen und Besitztum sowie die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfrreiheit [sic!] für unverletzlich erklärt, vgl. dazu R. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 13.Aufl. 1999, S. 329; J. Hatschek, Allgemeines Staatsrecht, Bd. II, 1909, S. 133 f. |
Die Massachusetts Body of Liberties von 1641 enthielt bereits eine detaillierte Erklärung von Individualrechten. Später wurden in den "General Fundamentals" von (New) Plymouth aus dem Jahre 1671 die Gleichheit vor dem Gesetz und in der Rechtsprechung, die Achtung von Leib, Leben, Freiheit, gutem Namen und Besitztum, und die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit für unverletzlich erklärt (Art. III ff., J. Hatschek II, S. 133 f.). |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
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