GuttenPlag Wiki

Nachdem Guttenberg nun keinen Dr. mehr hat, was wird nun mit dem ersten Staatsexamen?

Er erwarb es 1999. Verfällt es nun oder wie sieht es hier nun aus?

Mich interessiert es nur zu wissen, ob wir eventuell bald einen Kanzlerkanditaten mit "Nur-Abitur-Abschluss" haben.^^

Forum: Übersicht > Was ist mit dem Staatsexamen




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Ad.

Als Pädagoge gehe ich davon aus, dass auch so ein ABI für einen Schloßschnösel kaufbar ist. Danke an alle Internate ud Möchtegerneliteschulen: Wir wissen und können empirisch belegen, von Euch kommen nie Leute, die was auf den Kasten haben!


Das Staatsexamen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion, nicht umgekehrt.


Exakt, aber das erste Staatsexam verfällt nach einer gewissen Zeit, wenn kein Referentar angehangen wird und das zweite Staatsexam erfolgt. Beides hat Guttenberg nicht. Er hatte den Weg der Promotion gewählt, der auch möglich ist. Nun ist diese jedoch hinfällig. Die Frage ist nun, was wird mit dem ersten Staatsexamen?

Verfällt es, da die Zeit für das Referentar abgelaufen ist oder darf er es als kleine Entschädigung behalten?

Was sagen die Juristen hier dazu?


Nein, ein Erstes Staatsexamen verfällt nicht.


"Referentar" - noch nie gehoert, du meinst: Referendariat.

Warum sollte ein Erstes Staatsexamen den entfallen, wenn man kein Referendariat macht?

Wer nur ein Erstes Staatsexamen hat, ist kein Volljurist und darf deshalb nicht als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter arbeiten. Sollte Guttenberg sich irgendwann entscheiden vielleicht doch eine juristische Laufbahn einzuschlagen, koennte er sicher ein verkuerztes Referendariat machen. Denn eine Station des Referendariat ist in er Regel in der Verwaltung und diese Station duerfte durch die Erfahrung, die er als Minister gesammelt hat komplett abgedeckt sein. Blieben dann noch Stationen als Referendar bei Gerichten, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltskanzleien.

So ein Referendariat fuer Juristen hat einen aehnlichen Zweck wie das Referendariat fuer Lehrer: Die Leute sollen Erfahrung sammeln bevor sie auf die Menschheit losgelassen werden.


Ohhh und ich hatte gehört, dass bei den Lehramtskandidaten der Anspruch auf einen Referentarplatz nach einer gewissen Frist verfällt. Allerdings auch von BUndesland zu Bundesland unterschiedlich. Ohne Referentarplat kein zweites Staatsexam ...

Wie ist es bei den Juristen?




Gibt es beim Saatsexamen nicht eine Abschlussarbeit wie z.B eine Diplomarbeit?