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Forum: Übersicht > Sind das wirklich alles Plagiate ?



laut der FAZ gilt bei wissenschaftlichen Arbeiten ...

... allgemein gelte, dass „nach obergerichtlicher Rechtsprechung“ einzelne Textpassagen eines wissenschaftlichen Werkes nur dann gesondert urheberrechtsschutzfähig sein können, wenn die konkrete Gedankenführung hierin eine eigenständige sprachlich-schöpferische Gestalt gefunden hat, welche das erforderliche Schutzniveau erreicht. Außerhalb dieses Schutzbereichs unterliege die Übernahme der Gedankenführung fremder wissenschaftlicher Werke nicht der urheberrechtlichen Zitierpflicht. Insofern sei das wissenschaftliche Zitiergebot mit der urheberrechtlichen Zitierpflicht nicht deckungsgleich. "

Somit stellt sich doch in jedem Einzelfall die Frage nach dem Schutzniveau.


Reaktion: Dieses Urteil besagt nur, dass nicht unbedingt eine Urheberrechtsverletzung vorliegen muss. Ein Verstoß gegen das wissenschaftliche Zitiergebot liegt dann dennoch vor. Bei einer Dissertation ist die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit nachzuweisen. Dies inkludiert korrektes wissenschaftliches Zitieren.