GuttenPlag Wiki

Besonderes öffentliches Interesse liegt m.E. wohl eindeutig vor,

weil folgender Verdacht - ich betone Verdacht - besteht:


Wer das Volk vertritt (Guttenberg war in dieser Zeit Abgeordneter),

vom Volk mit politischen Aufgaben betraut worden ist (sehr besonderes Vertrauensverhältnis),

und dieses Vertrauensverhältnis dazu missbraucht,

Bundestagsunterlagen (Wissenschaftlicher Dienst),

also vom Volk finanzierte unterlagen im Eigentum vom Volk selbst (da im Besitz der Volksvertreter),

für eine vom Volk finanzierte Promotion zu klauen,

um den höchsten öffentlichen Wissenschaftstitel zu erschleichen,

der hat ja in fünfacher Weise auf den allerhöchsten öffentlichen Ebenen, Positionen und Vertrauensverhältnissen sich was geleistet, das man eines sagen muss:


da kann nicht mehr , da muss ohne Zweifel ein ganz besonderes öffentliches Interesse hoch drei bestehen.


Der juristische Begriff des besonderen öffentlichen Interesses wird in der Literatur nur mit einer beispielhaften Aufzählung von Fällen erläutert. Und ich bin mir sicher, in einem Rechtsstaat, mit einer Verfassung, wo die Vertreter des Volkes, auf die Verfassung schwören, wo die Vertreter des Volkes für das Volk die wichtigsten Entscheidung treffen und viele Aufgaben übernehmen und Dienste vom Volk nur unter ganz bestimmten Umständen annehmen dürfen, in einem Staat, der als oberstes Ziel Wirtschaft und Bildung als öffentliche Aufgabe sieht, da soll kein besonderes öffentliches Interesse bestehen, wenn genau das alles vermutlich missbraucht, beschädigt, zum Betrug in einem weiteren öffentlichen Bereich und dadurch weitergehend an Wählern und der Gesellschaft an sich, genutzt wurde.


Also ehrlich gesagt gibt es nur zwei Möglichkeiten:

a) die Voraussetzung "besonderes öffentliches Interesse " ist auch im juristischen Sinne mehrfahch hunderttausendprozentig erfüllt


oder

b) das Gesetz ist juristischer Ober-Vollschrott, der so grottenschlecht ist, dass er sofort geändert werden muss, und zwar dahingehend, dass ab einem gewissen besonderen Grad todsicher besonderers öffentliches Interesse vorliegt, so dass zwingend OHNE Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft zwingend ein Verfahren eröffnet werden muss.

Vorschlag:

- wenn Urheberrechtsverletzungen von Personen zum Erreichen eines öffentlichen akademischen Titels vorgenommen wurden, ist zwingend ein Strafverfahren einzuleiten, wenn der Umfang der Urheberrechtsverletzungen gravierend waren, so dass der akademische Titel aberkannt werden muss.


Der Grund ist: akademische Titel sind wegen ihrer Auswirkungen auf die Möglichkeiten im öffentlichen Sektor, in der Wirtschaft und im politischen Bereich (als Kompetenz-Anhaltspunkt für die Wähler zum Beispiel) ganz besonders verantwortlich zu schützen.

188.105.54.130 19:17, 13. Apr. 2011 (UTC)



Genau. Die Bedingungen für eine Strafverfolgung sind zweifellosl gegeben. Nur leben wir in jener Art von Bananenrepublik, in der die Bevölkerung mit billigem Geld gekauft wurde. Die dadurch erzeugte Apathie läßt den schwarzen Korruptokraten und den von ihnen abhängigen Staatsanwälten weitgehend freie Hand. PS: Vor allem wäre öffentlich zu klären, was zu Guttenbergs Unterhose enthält:

http://de.guttenplag.wikia.com/index.php?title=Forum:Guttenbergs_Unterhose&t=20110413142439

Davcon hängt alles weitere ab! :)

84.159.151.68 20:56, 13. Apr. 2011 (UTC)


Was denkt ihr, daß passiert, wenn er angeklagt wird?

Garnix weiter, Bewährung o. max. kleine Geldstrafe und das wars dann.

Ih seid einfach nur Fantasten. 80.133.76.231 04:39, 14. Apr. 2011 (UTC)

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@ 80.133.76.231

Alles schön und gut - es ging hier aber lediglich um den Begriff des bes. öff. Interesses. Da geht es um den Rechtsbegriff, das hat mit Fantasie oder mit dem Ausgand eines Verfahrens rein gar nichts zu tun.

Ich finde, die tatsächliche "fantastische" Leistung bestand darin, sich auszumalen, was hier die unterschiedlichen Forumsteilnehmer annehmen könnten, was passieren könnte, wenn es ein Verfahren geben würde, und dann noch davon auszugehen, dass alle sich darüber Gedanken gemacht haben und zu etwas Unrealistischem, "Fantastischem" gekommen seien, obwohl der Fall Andreas Kasper nachweislich hier im Forum vielen bekannt ist.


Echt super:

Ausgerechnet als es mal vollig fantasielos zuging, nämlich als es nur um die reale Gesetzesbestimmung zu der Frage "besonderes öffentliches Interesse" und deren Auslegung ging, kommen hier 2 Fragen zu einem anderen Thema (eventueller Verlauf und eventuelles Strafmass) um danach ohne die Anworten abzuwarten gleich alle als "Fantasten" zu benennen zu wollen.



188.105.120.218 07:03, 14. Apr. 2011 (UTC)




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