Untersuchte Arbeit: Seite(n): 328, Zeilen: 1-5 |
Original: Seite(n): 7, Zeilen: 15-32 |
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Derzeit ist das Europäische Parlament, wenn überhaupt, ein nur unzureichender Gesetzgeber. Das vornehmste Recht aller Parlamente, nämlich über den Haushalt zu befinden, steht ihm (allein) nicht zu. Das Prinzip der Kodezision ist nur unzureichend entwickelt und erstreckt sich nicht einmal auf alle Politikbereiche, in denen der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. |
[…] Das EP hat jedoch nach wie vor nicht das Recht, welches so gut wie alle nationalen Parlamente besitzen, alleine über den Haushalt zu befinden. Auch das Prinzip der Kodezision ist nur unzureichend entwickelt und schließt nicht alle Politikbereiche der Union mit ein. […] |
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