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Guttenberg

'Privatminister' Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg. Wann handelt er eigentlich als Privatmann, und wann als Minister?

Gebetsmühlenartig betonen Unionspolitiker in den Medien derzeit, die Umstände des Zustandekommens der (vormaligen) Dissertation des Herrn zu Guttenberg sollten getrennt von seiner Befähigung zum Ministeramt betrachtet werden. Die Tatsache, dass er als Privatmann "geschummelt" habe, disqualifiziere ihn keineswegs als Bundesverteidigungsminister. Dabei zeigt sich realiter höchst drastisch, wie unappetitlich die Verquickung von privaten und ministeriellen Aspekten in seinem 'Copygate' längst geworden ist.

So konnte der PRIVATMANN zu Guttenberg seine Presseerklärung am 18. 02. 2011, in welcher er den vorläufigen Verzicht auf die Doktorwürde bekannt gab, ganz selbstverständlich im Foyer des BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG abgeben und Bundeswehrsoldaten dazu missbrauchen, missliebige - weil nicht handverlesene - Journalisten von dieser Veranstaltung auszusperren. Und ganz selbstverständlich verwendete der PRIVATMANN zu Guttenberg wenige Tage später einen Briefbogen des BUNDESMINISTERIUMS für sein Schreiben an die Universität Bayreuth, in dem er 'reumütig' um Rücknahme des Doktor-Grades nachsuchte.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die dem Junk-Doktor Ministrabilität attestiert ("Seine wissenschaftliche Arbeit hat mit diesen Aufgaben nichts zu tun") und bei der Bewertung dieses Falles eine klare Trennbarkeit von Privatem und Politischem propagiert, hat, wenn´s drauf ankommt, enorme Schwierigkeiten den PRIVATMANN zu Guttenberg und den MINISTER auseinanderzuhalten. So reagierte sie jetzt bei einer Veranstaltung der Stiftung Ordnungspolitik in Freiburg auf die Aberkennung seines Doktortitels mit den Worten: "Die Entscheidung der Uni Bayreuth liegt auf der Linie dessen, was der Verteidigungsminister vorgegeben hat. Sie macht daher Sinn."

Man muss sich das einmal 'auf der Zunge zergehen' lasssen! Die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland erklärt öffentlich in aller Lässigkeit, ihr VERTEIDIGUNGSMINISTER, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, habe - wie gesagt, auf dienstlichem Briefpapier - der Promotionskommission der Uni Bayreuth Vorgaben gemacht, was deren Entscheidung über die Entziehung der Doktorwürde des PRIVATMANNES zu Guttenberg angeht. Ein mehr als starkes Stück aus dem realpolitischen Tollhaus! Da bleibt mir wirklich nur noch die Feststellung übrig: Frau Merkel, Sie und Ihr PRIVATMINISTER haben sich beide 'Berlin-Verbot' und ihre Entlassungsurkunden verdient, versehen mit dem Prädikat: non probatum

Euer - ziemlich angeätzter - Mr. Nice 16:07, 24. Feb. 2011 (UTC)