Betrüger hin, Plagiator her, von den Massen bisher völlig unbemerkt hat der junge Karl-Theodor zu Guttenberg – oder sein Ghostwriter, das ist noch nicht ganz klar - durch sein akribisches Abschreiben, Kopieren, Verfälschen und Verschleiern von nicht gekennzeichneten Zitaten in seiner (?) Doktorarbeit alle Möglichkeiten und Stufen des Plagiatierens umfassend und objektiv nachvollziehbar dargestellt. So entstand die Basis, aufgrund derer in gründlicher internationaler Zusammenarbeit vieler Wissenschaftler aus allen Gebieten endlich Plagiate meß- und vergleichbar werden. Die neue Maßeinheit ist das KTG in Großschreibweise, da es – im Gegensatz zu beispielsweise Zeitmessung, Masse, Spannung, Molekulargewicht etc. - fachübergreifend in allen Wissenschaften für alle Arbeitsthemen gilt. Das KTG ist wie alle Maßeinheiten offen, darf von jedermann ohne Einschränkung verwendet werden und gilt für alle Plagiate weltweit in allen Sprachen.
Das KTG hat folgende Definition und Einteilung:
1 KTG entspricht der Verwendung eines Zitats mit maximal 1.000 Zeichen ohne Quellenangabe,
10 KTG entsprechen der Verwendung eines Zitats mit über 1.000 und bis 2.000 Zeichen ohne Quellenangabe,
100 KTG entsprechen der Verwendung eines Zitats mit über 2.000 und bis 10.000 Zeichen ohne Quellenangabe,
1.000 KTG oder 1 kKTG (kiloKTG) entsprechen der Verwendung eines verschleierten Zitats bis 2.000 Zeichen ohne Quellenangabe,
10.000 KTG oder 10 kKTG entsprechen der Verwendung eines verschleierten Zitats mit über 2.000 und bis 4.000 Zeichen ohne Quellenangabe,
100.000 KTG oder 100 kKTG entsprechen der Verwendung eines verschleierten Zitats mit über 4.000 und bis 10.000 Zeichen ohne Quellenangabe oder drei Zitaten bis 10.000 Zeichen ohne Quellenangabe,
1.000.000 KTG oder 1MKTG (MegaKTG) entsprechen der Verwendung von mehr als drei Zitaten über 10.000 Zeichen oder eines verschleierten Zitats mit über 4.000 Zeichen jeweils ohne Quellenangabe und jeweils bis maximal 60% der Gesamtzahl aller Zeichen des Textes der Arbeit,
500.000.000 KTG oder 500 MKTG entsprechen der Verwendung einer von Dritten verfaßten Arbeit ohne Quellenangabe,
1.000.000.000 KTG oder 1 GKTG (GigaKTG) entsprechen der Verwendung einer von Dritten verfaßten Arbeit ohne Quellenangabe, die der Einreichende ausdrücklich als selbstverfaßt erklärt,
10.000.000.000 KTG oder 10 GKTG (GigaKTG) entsprechen der Verwendung einer von Dritten verfaßten Arbeit ohne Quellenangabe, die der Einreichende ausdrücklich als selbstverfaßt erklärt und die der Einreichende offensichtlich noch nicht einmal selber gelesen hat.
Defintionen: Zeichen: Der Begriff „Zeichen“ umfaßt jedes Zeichen des ASCII-Zeichensatzes. Text: Der Begriff „Text der Arbeit“ umfaßt nur den Textkörper der Arbeit ohne Literatur- und Inhaltsverzeichnis, Vorwort und Danksagung
Einreichender: Der Begriff „Einreichender“ bezeichnet jede Person, die angibt, eine Arbeit eigenständig und ohne Hilfe Dritter verfaßt zu haben und diese unter ihrem Eigennamen zur Bewertung einreicht.
Erläuterung: Das KTG ermöglich erstmals, Quantität und Qualität des Plagiats zu messen. Die gemessene Menge an KTG legt objektiv und nachmeßbar fest, ob und in welchem Maße der Einreichende versehentlich, fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Versehen ist anzunehmen, wenn eine Arbeit maximal 5 (fünf) KTG enthält. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine Arbeit maximal 100.000 KTG (100 kKTG) enthält. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine Arbeit maximal 300.000 KTG (300 kKTG) enthält. Vorsatz ist anzunehmen, wenn eine Arbeit mehr als 300.000 KTG (300 kKTG) enthält. Dummheit ist erschwerend zum Vorsatz anzunehmen, wenn eine Arbeit ab 1.000.000 KTG (1 MKTG) enthält. Zurechnungsfähigkeit: Ab 500.000.000 KTG (500 MKTG) sollte zwingend eine ausführliche medizinisch-psychologische Begutachtung auf des Einreichenden erfolgen. Hierbei sind besonders, aber nicht abschließend, auch die Zuverlässigkeit und die Eignung z.B. zum Führen von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Schußwaffen in aller Regel nicht mehr gegeben.
Fazit:
Die Einführung des KTG als Plagiatsmaß in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf beseitigt die bisher bestehende und grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Plagiatoren. Das KTG gibt nicht nur Sicherheit bei der Beurteilung von Plagiaten, sondern ermöglich erstmals abgestufte Sanktionen angemessen der Plagiatsstärke auf objektiver, nachprüfbarer Grundlage.
Die Ungerechtigkeit, daß z.B. ein Schüler für die Übernahme eines Rechenergebnisses vom Nachbarn ebenso mit der Note 6 (sechs) bestraft wurde wie derjenige, der gleich alle Ergebnisse abschrieb, hat jetzt ein Ende. Endlich gibt es die im deutschen Grundgesetz und in den Menschenrechten seit Jahrzehnten festgeschriebene Gleichheit aller auch für die bisher so schmählich ungerecht behandelten Plagiatoren! Dank KTG!